Datenschutzerklärung
GESANGVEREIN FREIHEIT FORCHHEIM
1 .Vorsitzende Emilie Gerstner
Einige Grundsätze der Datenverarbeitung
Die Datenschutz-Grundverordnung nennt einige Grundsätze, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet werden müssen. Der für die Verarbeitung dieser Daten im Verein Zuständige muss sie kennen und beachten. Natürlich haben gerade auch die Mitglieder als Betroffene das Recht, darüber informiert zu werden.
Rechtmäßigkeit
Die für die Mitgliederverwaltung zwingend notwendigen Daten dürfen vom Verein verarbeitet werden. Ohne dies wäre eine Vereinsverwaltung unleistbar. Die Rechtfertigung dafür hat gesetzliche Grundlagen oder es liegt eine Einwilligung des Mitglieds vor. Der Verein hat ein berechtigtes Interesse an dieser Verarbeitung, die zum Erreichen seiner Ziele zwingend notwendig sind.
Gebot der Direkterhebung
Daten dürfen nur beim betroffenen Mitglied selbst erhoben werden. Werden weitere Daten benutzt, so ist der Betroffene darüber zu informieren. Er muss damit einverstanden sein. So ist es für uns von Interesse, ob das Mitglied noch in anderen Vereinen singt oder sang (z. B. für Ehrungen) oder tätig ist.
Auskunftsrecht des Mitglieds
Das Mitglied hat das Recht, jederzeit alles über die Verarbeitung seiner Daten zu erfahren, auch um zu prüfen, ob alles seine Richtigkeit hat. Dazu gehört das Recht auf Berichtigung falscher Daten oder Löschung nicht direkt bei ihm erhobener Daten. Jeder kann seine Einwilligkeit widerrufen und hat das Recht auf „Vergessenwerden“ durch Löschung der Daten (Speicherbegrenzung). Der Verein hat jedoch das Recht, auch ehemalige Mitglieder in seinem Archiv „weiterleben“ zu lassen, allerdings ohne Daten wie z. B Bankverbindungen.
Transparenz der Datenverarbeitung
Der Betroffene hat das Recht, darüber aufgeklärt zu werden, was mit seinen Daten geschieht, wie sie weiterverarbeitet werden, wie sicher sie sind und ob sie an Dritte weitergegeben werden.
Zweckbindung
Daten des Mitglieds dürfen nur für die Verwirklichung der in der Satzung festgeschriebenen Vereinszwecke verwendet werden. Deshalb müssen sich die verein intern Verantwortlichen bei der Verarbeitung der Mitgliederdaten streng an den durch Erklärungen und Einwilligungen der Mitglieder geschaffenen Rahmen halten. Ändert ein Verein seine Zwecke, so muss nicht nur die Satzung geändert werden sondern ggf. die Zustimmung der Mitglieder zur veränderten Datenverarbeitung eingeholt werden.
Datenminimierung
Es dürfen nur die unbedingt notwendigen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden. In der Regel sind dies die Daten, die zur Zweckerreichung erforderlich sind. Daten, die nicht mehr benötigt werden, sind zu löschen.
Sicherheit und Schutz der Daten
Integrität und Vertraulichkeit haben im Verhältnis zwischen Mitglied und Verein einen hohen Stellenwert. Alle müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Daten in guten Händen verwaltet werden.
5.2018 Paul Rimmelspacher / Rechtsanwalt Christian Heieck / Chorzeit No.49 Mai 2018 im Rahmen der Betreuung des Vereinsarchivs
Datenschutz bei der Verarbeitung von Mitgliederdaten
entsprechend dem neuen Datenschutzrecht, gültig ab 25. Mai 2018
Zunächst einige Worte vorweg
Im Mittelpunkt unseres Vereinslebens und aller unserer Bemühungen stehen der Chorgesang als unsere musikalische Welt und unsere Mitglieder als Menschen, die zusammen eine wunderbare Gemeinschaft bilden. Von diesen Menschen brauchen wir, zur Erfüllung unserer Aufgaben, die als Ziele in unserer Vereinssatzung festgeschrieben sind, einige persönliche Daten, die wir bestmöglich schützen und mit denen wir sensibel umgehen. Dies verlangt von uns auch der Gesetzgeber, der zu diesem Zweck ein umfangreiches Datenschutzrecht geschaffen hat. Dabei gilt, dass wir Vereine dem Datenschutz grundsätzlich in gleicher Weise verpflichtet sind wie Privatpersonen und Unternehmen. Jeder Mensch hat bei all dem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das bedeutet, dass jeder Einzelne das Recht und die Freiheit hat, selbst zu entscheiden, wer wann welche seiner persönlichen Daten erheben, speichern, nutzen und weitergeben darf. Dieses individuelle Recht ist, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, als Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit als Datenschutz-Grundrecht zu verstehen und zu behandeln. Es ist auch Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrecht und damit des Artikels 2 Abs.1 des Grundgesetzes.
Mitgliederdaten, die von uns erhoben werden / Recht auf Widerruf, Löschung , Beschwerde
Grundsätzlich erheben wir die Daten mit dem Aufnahmeantrag direkt beim Mitglied. Diese sind: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Kontaktdaten (z.B. Telefonnummer, Mobilfunknummer, Faxnummer, Emailadresse, Bankverbindung, nur zum Einzug des Mitgliedsbeitrages). Darüber hinaus können weitere Daten direkt beim Mitglied nur mit seinem ausdrücklichen Einverständnis erhoben werden. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht, Ausnahme im Zusammenhang mit dem Beitragseinzug durch die Bank oder bei Ehrungen durch Chorverband oder Stadt und Staat.
Für unsere Mitglieder sind die Angaben zu ihren personenbezogenen Daten und die entsprechenden Erklärungen und Einwilligungen freiwillig. Sie können jederzeit, auch in Teilbereichen und ohne Angabe von Gründen, widerrufen und die Löschung der Daten verlangt werden. Für eine etwaige Beschwerde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BW, Königstr.10a, 70173 Stuttgart zuständig.
Informationen über den vereinsinternen Datenschutz beim Umgang mit Mitgliederdaten
Die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Mitgliederdaten in unserer tagtäglichen Vereinsarbeit sind gesetzlich festgelegt in der Datenschutz-Grundverordnung EU und im Bundesdatenschutzgesetz 2018 und werden von uns beachtet. Wir haben dazu durch technische wie organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Dies wird von uns regelmäßig kontrolliert. Wir haben die für unseren Gesangverein Freiheit notwendigen vereinsinternen Regelungen in der Verwaltungssitzung am 16.5.2018 beschlossen.
In unserem Verein sind nur wenige Vorstandsmitglieder mit der Verarbeitung der Mitgliederdaten (Erheben, Erfassen, Speichern, Verwenden, Löschen, Vernichten) befasst. Insbesondere betrifft dies die allgemeine Verarbeitung der Mitgliederdaten in vereinsintern benötigten Listen, für die Emilie Gerstner als 1.Vorsitzende verantwortlich ist, und die Verarbeitung im Zusammenhang mit dem Beitragseinzug, die bei Schatzmeisterin Susanne Müller sicher aufgehoben ist. Die Listen der Chöre bleiben in den Händen der Sängervorsitzenden Kai Kriese für den Freiheit Chor und Nicole Rivas für die Freiheit Singers. Die Datei der ausgeschiedenen Mitglieder, verstorben oder ausgetreten, führt im Rahmen der Betreuung des Vereinsarchivs Ehrenvorsitzender Paul Rimmelspacher.